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- Geschäfts- und Privatkorrespondenz
- technische Dokumentationen
- Unternehmens- und Projektdarstellungen
- beglaubigte Übersetzungen von Urkunden, Verträgen usw.
- Internet-Präsenzen, Multimedia-Präsentationen


Wir rechnen eine Übersetzung nach Normzeilen ab. Dabei legen wir 50 Schriftzeichen
pro Zeile in der Sprache, in die übersetzt wird, zugrunde. Die Zählung des Textes
in der Zielsprache erfolgt per lizensiertem Zählprogramm.
Der Preis richtet sich nach der jeweiligen Sprache und nach dem Schwierigkeitsgrad
des zu übersetzenden Textes.
Für die amtliche Beglaubigung bei der Übersetzung von Urkunden und Dokumenten wird
eine Beglaubigungsgebühr von 5,00 Euro pro Dokument erhoben.
Auf unsere Preise ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % zu zahlen.
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