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  • Geschäfts- und Privatkorrespondenz
  • technische Dokumentationen
  • Unternehmens- und Projektdarstellungen
  • beglaubigte Übersetzungen von Urkunden, Verträgen usw.
  • Internet-Präsenzen, Multimedia-Präsentationen



  • Sie reichen Unterlagen wie Urkunden und Zeugnisse bei uns im Original oder als beglaubigte Kopie ein. Die Fertigstellung mit Beglaubigung durch einen allgemein beeidigten Übersetzer erfolgt immer kurzfristig.

  • Sie geben andere Aufträge wie Fachtexte, Verträge, Privatkorrespondenz als Textvorlage oder besser noch auf Datenträger ab oder übermitteln diese per E-Mail oder Fax an uns. Wir erfassen den Schwierigkeitsgrad und falls gewünscht auch den Umfang und erstellen somit eine Preisgrundlage.

  • Wir fertigen die Übersetzungen als Ausdruck bzw. auf Datenträgern möglichst in dem von Ihnen gewünschten Textverarbeitungsprogramm und Format an. Unser Anspruch ist es, die äußerliche Ausgangsform Ihres Texte auch in der Übersetzung beizubehalten.

  • Sie können Ihre Übersetzungen bei uns im Büro

    Helmut-Just-Str. 4
    17036 Neubrandenburg
    bzw.
    Gottlieb-Genzmer-Str. 10
    17094 Burg Stargard

    persönlich in Empfang nehmen bzw. bekommen Sie per Post, per Fax, per E-Mail zugesandt.

  • Unsere Öffnungszeiten in Neubrandenburg:

    Montag - Donnerstag        08.00 - 14.00 Uhr
    Freitag 08.00 - 12.00 Uhr


Wir rechnen eine Übersetzung nach Normzeilen ab. Dabei legen wir 50 Schriftzeichen pro Zeile in der Sprache, in die übersetzt wird, zugrunde. Die Zählung des Textes in der Zielsprache erfolgt per lizensiertem Zählprogramm.

Der Preis richtet sich nach der jeweiligen Sprache und nach dem Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes.

Für die amtliche Beglaubigung bei der Übersetzung von Urkunden und Dokumenten wird eine Beglaubigungsgebühr von 5,00 Euro pro Dokument erhoben.

Auf unsere Preise ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % zu zahlen.